Gegenüber dem Stand vom 04.07.2023, welcher im Rahmen der Kreditanträge an die Einwohnerräte Brugg und Windisch veröffentlicht wurde, wurden folgende Kapitel abgeändert/ergänzt:
Die Textbausteine zum Thema Nutzungen wurden in Zusammenarbeit mit den Projektpartnern/-innen und insbesondere mit dem kantonalen Departement Bildung, Kultur und Sport BKS sowie der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW präzisiert (vgl. Kapitel 6.1.7). Es ist dort das angestrebte Nutzungsspektrum im Sinne eines ausgewogenen Mix beschrieben.
In der Anfangsphase der Testplanung ist es wichtig, alle Aspekte gleichwertig zu betrachten, um ein ausgewogenes Entwicklungskonzept anzustreben. Im Laufe der Testplanung wird es eventuell nötig sein, gewisse Themen in bestimmten Gebieten oder Bereichen stärker zu gewichten als andere. Diese Bewertung basiert auf einer sorgfältigen Abwägung, damit sichergestellt ist, dass weiterhin alle Bedürfnisse und Anforderungen angemessen berücksichtigt werden.
Die Frage der «Verdichtung» ist eine wichtige für die Zukunft von Brugg und Windisch. Es geht aber um viel mehr als «Verdichtung». Das eigentliche Schlagwort lautet «Innenentwicklung». Denn das Ziel ist eine qualitätsvolle Gestaltung von Siedlung und Freiraum im Einklang mit Themen der Erschliessung. Eine durchdachte, qualitätsvolle Entwicklung nach innen, die ein Gleichgewicht zwischen Bebauung und Grünflächen, Infrastruktur und Lebensqualität herstellt. Ziel ist es, eine Dichte zu erreichen, die der Bevölkerung entspricht und gleichzeitig den Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung gerecht wird. Ein Stadtteil funktioniert zum Beispiel dann gut, wenn alle wichtigen Einrichtungen innerhalb von 10 bis 15 Minuten zu Fuss erreichbar sind. Dann kann sich zum Beispiel auch ein Geschäft erfolgreich ansiedeln und etablieren. Die Testplanung wird uns dabei helfen, eine Dichte zu ermitteln, die sowohl ökonomisch als auch sozial verträglich ist. Wir erwarten von den Teams Ideen und Konzepte, die zeigen, wie die Innenentwicklung funktionieren könnte respektive, ob sie umsetzbar ist. Die Bandbreite der möglichen Wohnnutzungen ist gross, da die Anforderungen für das Jahr 2035 noch nicht genau vorhersehbar sind
Die Eckwerte der Testplanung wurden 2022-2023 während der Phase «Vorbereitung» in einer breiten Partizipation mit der Bevölkerung definiert. Diese sind als Rahmenbedingungen und Aufgaben ins Testplanungsprogramm eingeflossen. In der Phase «Durchführung», die bis Ende 2025 dauert, entwickeln nun die drei ausgewählten, interdisziplinären Planungsteams mögliche Lösungsansätze für die im Programm formulierten Aufgaben. Ein sogenanntes Beurteilungsgremium bestehend aus Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Disziplinen begleitet diesen Testplanungsprozess.
Der Einbezug der gesamten Bevölkerung ist während dieser Phase leider nicht möglich. Der Aufwand wäre enorm und eine Interessensabwägung in diesem Umfang kaum durchführbar. Damit aber die zahlreichen Interessen der Bevölkerung weiterhin in den Planungsprozess einfliessen, werden die Zwischenstände der Testplanung an drei Sitzungen/Zeitpunkten mit der Echogruppe diskutiert. Die breite Öffentlichkeit wird über ein «Stadtraum Update» auf dem Laufenden gehalten und nach Abschluss der Testplanung an einer Informationsveranstaltung über das Ergebnis informiert. Das Ergebnis der Testplanung zeigt aus fachlicher Perspektive mögliche Ansätze für die weitere Entwicklung des Gebiets. In der darauf aufbauenden weiteren Planung wird die Öffentlichkeit wieder die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen.
Nach der Testplanung folgt die behördenverbindliche Planung und Festlegung. Dabei gibt es mehrere Stufen und Phasen, in denen die Meinung und Ideen der Bevölkerung gefragt sind und Interessierte sich einbringen können:
Der Begriff stammt aus der modernen Stadtentwicklung und bezieht sich auf die Gestaltung von Freiflächen zu belebten Orten. Ein «Place» ist ein belebter Raum, der von der Bevölkerung genutzt und angenommen wird. Dies umfasst Bereiche, in denen vielfältige Interaktionen stattfinden können und die interessante Erdgeschossnutzungen bieten. Man spricht hierbei oft von einer «Stadt auf Augenhöhe», was bedeutet, dass abwechslungsreiche und ansprechende Nutzungen in den Erdgeschossen im Fokus stehen. Dies beinhaltet Überlegungen zur Grösse eines Platzes, zur Anordnung von Sitzplätzen und zur allgemeinen Gestaltung, um die Nutzung und Aufenthaltsqualität zu fördern. Dieser Prozess ist partizipativ und lässt Raum für Entwicklungen. Anstatt eine vollständig vorgeplante Bebauung zu präsentieren, wird Flexibilität gewährt, sodass sich die Quartiere organisch entwickeln können. Dies ist wesentlich, um lebendige Stadtteile zu schaffen.
In der Testplanung geht es noch nicht darum, absolute oder relative Zahlen für einzelne Nutzungen festzulegen, sondern städtebaulich zu prüfen, wie Volumen, Architektur und Nutzungen im Gebiet «Bahnhof Süd» positioniert werden können und welche Nutzungen an welchen Orten sinnvoll sind. Grundlage für vielfältige, durchmischte und damit lebendige Quartiere ist die soziale Durchmischung. Die Planungsteams sind aufgefordert, unterschiedliche Wohnkonzepte zu entwickeln, die sowohl die Bedürfnisse verschiedener Einkommensgruppen berücksichtigen als auch eine lebendige Quartiergemeinschaft fördern. In jedem der drei Planungsteams sowie im Beurteilungsgremium sind hierfür ausgewiesene Fachleute vertreten. Erst wenn die räumlichen Gegebenheiten und Orte definiert sind, erfolgt im weiteren Projektverlauf die Quantifizierung und Prüfung, wie die Umsetzung schrittweise erfolgen kann.
Die Schulraumplanung ist ein wichtiger Teil der Quartierentwicklung. Wir berücksichtigen das prognostizierte Bevölkerungswachstum und planen entsprechende Kapazitäten für die Bildungseinrichtungen. Dabei werden sowohl der Bau neuer Schulen als auch die Erweiterung bestehender Einrichtungen in Betracht gezogen. Die genauen Standorte und Konzepte werden im Laufe der Planungsprozesse entwickelt und verfeinert, sobald der Bedarf klarer ist.
Mit der Festsetzung der Zentrumsentlastung (ZEL) im Richtplan hat sich der Grosse Rat abschliessend dazu geäussert und hat der kantonalen Verwaltung den Auftrag zur Projektierung erteilt. Planerisch ist das Vorhaben zu diesem Zeitpunkt vollständig räumlich und umwelttechnisch abgestimmt.
Das kommunale Verkehrskonzept zur Gebietsentwicklung Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch sieht aufgrund der angestrebten Siedlungsentwicklung eine entsprechende Verkehrsentwicklung vor. Im Verkehrskonzept wurden die verschiedenen Erschliessungsmöglichkeiten gegenübergestellt. Als Bestvariante wurde eine rückwärtige Erschliessung nicht über die bestehenden Quartierstrassen, sondern über die Zentrumsentlastung (ZEL) empfohlen.
Mit der Botschaft zur Festsetzung der ZEL beauftragte der Grosse Rat den Kanton eine Tunnelverlängerung in Richtung Südwestumfahrung Brugg im Rahmen des Handlungsspielraums zu prüfen. In den vergangenen Monaten wurde dies in Abstimmung mit der Quartiererschliessung weiterbearbeitet. Die Abklärungen zeigen, dass eine Verlängerung des Tunnels von rund 300 Metern möglich ist.
Der definitive Entscheid zwischen der festgesetzten Zentrumsentlastung und der möglichen Variante mit einem verlängerten Tunnel erfolgt später im Gesamtverkehrskonzept zusammen mit der Linienführung im Gebiet Aufeld-Aegerten.
Durch die mögliche Tunnelverlängerung kann der Handlungsspielraum für das Transformationsgebiet «Bahnhof Süd» vergrössert werden. Auch mit einer Tunnelverlängerung wäre eine Erschliessung des Transformationsgebiets an die ZEL weiterhin möglich.
Sollte die Testplanung zeigen, dass aufgrund der Entwicklung im Transformationsgebiet kein Anschluss an die ZEL nötig ist, müssen unter Einbezug der verschiedenen Interessensgruppen im weiteren Prozess die Auswirkungen auf das bestehende Strassennetz in den Quartieren Klosterzelg/Reutenen und Bahnhofareal untersucht werden.
Wir erwarten von allen drei Teams eine Antwort auf diese Frage. Für uns ist sie nicht eindeutig geklärt. Deshalb sollen die Teams nicht nur ihr Verkehrsmodell darstellen und einfach mit Ja oder Nein antworten. Vielmehr sollen sie ihr Verkehrsmodell hinterfragen und neue Aspekte einbringen, die uns bisher unbekannt sind. Daraus soll abgeleitet werden, was es bedeutet, wenn man den Anschluss herstellt oder nicht, und wie man mit dem daraus resultierenden Verkehr umgeht. Wir sind gespannt, ob unterschiedliche Ansätze entwickelt werden. Die Testplanung bietet die Möglichkeit, solche Fragen zu prüfen und zu diskutieren, um schliesslich zu einem gemeinsamen, guten Ergebnis zu gelangen.
Das kommunale Verkehrskonzept zur Gebietsentwicklung Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch wurde im Auftrag der fünf Projektpartner Gemeinde Windisch, Stadt Brugg, BRUGG Real Estate, SBB und Kanton Aargau in einer frühen Planungsphase erarbeitet. Ziel des Verkehrskonzepts war es, basierend auf dem damaligen Wissens- und Erkenntnisstand, die verkehrlichen Rahmenbedingungen für die Testplanung, den Entwicklungszielplan und den Masterplan der SBB sowie die weiteren Planungen im Perimeter aufzuzeigen. Das Verkehrskonzept dient als Grundlage, um die bestehenden Planungsinstrumente ERP Vision Mitte, Masterplan ABN sowie KGV zu überarbeiten und weiterzuführen.
Das im Verkehrskonzept enthaltene Verkehrsmengengerüst ist aufgrund der frühen Planungsphase und der Abstützung auf Annahmen mit einer gewissen Unschärfe behaftet. Es handelt sich um eine erste Abschätzung und ist mit fortschreitender Konkretisierung der Planung zu verfeinern, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Nein, dies ist nicht vorgesehen, die Zufahrten sollen primär der Erschliessung des Stadtraumes dienen. Der Stadtraum wird einerseits von der Zürcherstrasse ab dem Kreisel Bachthalen (Gaswerkstrasse und Industriestrasse) sowie über die Reutenen- und die Klosterzelgstrasse erschlossen. Zusätzlich ist eine neue Erschliessung über die künftige Zentrumsentlastung (ZEL, GVK Raum Brugg – Windisch) geplant. Eine durchgängige Verbindung durch den Stadtraum für den Individualverkehr ist nicht vorgesehen und soll mittels geeigneter Massnahmen (Fahrverboten, Poller etc.) unterbunden werden. Ziel ist zudem eine Entlastung des Campusplatzes. Gleichzeitig soll mit flankierenden Massnahmen zusätzlicher Durchgangsverkehr durch die umliegenden Quartiere vermieden werden.